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Freitag, 11. Dezember 2015

Müssen Mieter Schimmel selbst entfernen?

Es ist einfach nur eklig: Die Wände in der Wohnung sind feucht, sie riechen modrig-muffig, und in den Ecken breiten sich dunkle Flecken aus – Schimmelbefall ist nicht nur für Auge und Nase unangenehm, er kann sogar ein Risiko für die Gesundheit sein.

„Der Mieter ist verpflichtet, diesen Schaden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen“, sagt der Siegener Fachanwalt für Mietrecht, Frank Baranowski. Er rät dazu, von den betroffenen Stellen Fotos zu machen – sie sind später unter Umständen wichtige Beweismittel. weiter lesen »

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