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Dienstag, 30. April 2013

«Letzte Bastion des Bankgeheimnisses gefallen»

Die Diskussionen rund um den automatischen Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU sind schon seit einigen Jahren in vollem Gange. Ein Thema, das nicht nur für Banken, sondern auch für die Politik von großer Bedeutung ist. Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz äußerte nun seine Bedenken bezüglich des Verhandlungsspielraums der Schweiz in dieser Angelegenheit.

Für die Schweiz ist die Aufgabe des Bankgeheimnisses in Österreich ein schwerer Schlag. Das Bankgeheimnis war ein Kernstück der Schweizer Wirtschaftspolitik und ein wichtiger Faktor für den Erfolg des Landes als Finanzplatz. Doch die EU fordert seit Jahren die Aufhebung des Bankgeheimnisses und den automatischen Informationsaustausch. Die Schweiz wehrte sich lange dagegen, doch nun scheint es, als ob sie kaum noch eine Wahl hat.

Vincenz betonte in seinem Interview, dass die Schweiz kaum noch Verhandlungsspielraum habe. Die EU-Kommission werde in den nächsten Tagen an die Tür klopfen und die Schweiz unter Druck setzen. Die Schweiz werde wohl nicht mehr um den automatischen Informationsaustausch herumkommen. Auch wenn die Schweizer Banken schon heute viele Daten automatisch an die EU liefern, so geht es nun darum, den Informationsaustausch auf eine breitere Basis zu stellen.

Die Schweiz muss sich also auf neue Bedingungen einstellen. Vincenz sieht jedoch auch Chancen in der neuen Situation. So könne die Schweiz ihre Rolle als Finanzplatz stärken, indem sie sich auf qualitativ hochwertige Dienstleistungen konzentriert. Zudem könne die Schweiz von einem globalen Trend profitieren, der eine höhere Regulierung der Finanzmärkte fordert. Die Schweiz könne hier als Vorreiter auftreten und sich als transparenter und sicherer Finanzplatz präsentieren.

In diesem Zusammenhang äußerte Vincenz auch seine Bedenken bezüglich einer Idee der SVP. Diese hatte vorgeschlagen, dass die Schweiz aus der EU austritt und stattdessen ein Bündnis mit Norwegen und Island eingeht. Vincenz hält dies für keine gute Idee, da die Schweiz auf die EU angewiesen sei. Die Schweiz könne nur dann ihre Position als Finanzplatz stärken, wenn sie Teil der EU bleibe.

Insgesamt scheint es also, als ob die Schweiz kaum noch eine Wahl hat. Der automatische Informationsaustausch wird wohl kommen und die Schweiz muss sich darauf einstellen. Doch Vincenz sieht auch Chancen in der neuen Situation. Es bleibt abzuwarten, wie die Schweizer Politik reagieren wird und welche Konsequenzen der automatische Informationsaustausch für den Finanzplatz Schweiz haben wird.

Montag, 29. April 2013

170 neue Computer wegen Virus weggeworfen

Der Landesrechnungshof (LRH) Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich den Kauf von 170 neuen Computern durch das Bildungsministerium in Schwerin kritisiert. Der Grund dafür war, dass im September 2010 der sogenannte Conficker-Wurm die Rechner des Lehrerfortbildungsinstituts IQMV in Schwerin, Rostock und Greifswald infiziert hatte. Als Konsequenz wurden die infizierten Computer entsorgt und durch neue ersetzt. Die Gesamtkosten dafür betrugen 187.300 Euro, die der Steuerzahler tragen musste.

Das Vorgehen des Bildungsministeriums wurde vom LRH kritisiert, da es als wenig sinnvoll betrachtet wurde, die neuen Computer zu kaufen, anstatt die alten zu reinigen. Außerdem wurde bemängelt, dass die Entscheidung, neue Computer zu kaufen, ohne ausreichende Prüfung und Abstimmung mit den betroffenen Abteilungen getroffen wurde.

Die Entscheidung des Bildungsministeriums mag aus Angst vor weiteren Sicherheitsproblemen oder aufgrund des Mangels an Vertrauen in die infizierten Computer getroffen worden sein. Allerdings hätte eine bessere Lösung darin bestanden, die infizierten Computer von qualifizierten IT-Experten reinigen zu lassen und sie dann wieder in Betrieb zu nehmen. Dies wäre eine viel kostengünstigere Lösung gewesen und hätte auch die Umweltbelastung durch das Entsorgen von noch funktionstüchtigen Computern minimiert.

Darüber hinaus hätte das Bildungsministerium vor dem Kauf der neuen Computer eine gründlichere Untersuchung durchführen müssen, um sicherzustellen, dass der Kauf gerechtfertigt war. Eine solche Prüfung hätte auch die betroffenen Abteilungen einbeziehen müssen, um sicherzustellen, dass die neuen Computer den spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen dieser Abteilungen entsprechen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Verwendung von öffentlichen Mitteln mit größter Sorgfalt und Transparenz erfolgen muss. Die Entscheidungen sollten auf der Grundlage von klaren und verständlichen Kriterien getroffen werden und nicht aufgrund von Angst oder mangelndem Vertrauen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Interessen der Steuerzahler und die öffentlichen Ressourcen geschützt werden.

Insgesamt war der Kauf der 170 neuen Computer durch das Bildungsministerium in Schwerin eine kostspielige Entscheidung, die möglicherweise vermieden werden hätte können. Die Entscheidung, die infizierten Computer zu entsorgen und durch neue zu ersetzen, war eine unangemessene Reaktion auf das Problem und spiegelte eine mangelnde Sorgfalt und mangelndes Verständnis für die Bedeutung von öffentlichen Ressourcen wider. Der LRH hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es bessere und kostengünstigere Lösungen gegeben hätte. In Zukunft sollten ähnliche Entscheidungen sorgfältiger geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Steuergelder verantwortungsvoll und effektiv eingesetzt werden.

Sonntag, 28. April 2013

Die deutschen Millionäre, ihr Schwarzgeld und die leidige Steuer

Die Aussage "Dumm sind sie ja nicht, unsere Millionen-Zampanos, zumindest nicht im Schwarzgeld machen" mag auf den ersten Blick provokativ wirken, aber sie trifft in gewisser Weise den Nagel auf den Kopf. Die Tatsache, dass Menschen viel Geld verdienen und dieses Geld nicht immer vollständig versteuern, ist nicht neu. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Gelder ins Ausland zu transferieren oder in Steueroasen anzulegen, um so der deutschen Steuerbehörde zu entgehen. Viele vermögende Menschen machen davon Gebrauch - und das ist nicht per se illegal.

Allerdings haben sich die Spielregeln in den letzten Jahren geändert. Die deutsche Steuerbehörde hat mit dem Ankauf von Steuer-CDs begonnen und konnte dadurch zahlreiche Steuerhinterzieher aufspüren. Auch prominente Fälle wie der von Klaus Zumwinkel haben gezeigt, dass die Zeiten, in denen man sein Geld ungestraft in Luxemburg, Liechtenstein oder der Schweiz parken konnte, vorbei sind.

Und dennoch gibt es immer noch Menschen, die denken, dass sie cleverer sind als der Staat und dass sie ihr Schwarzgeld weiterhin verstecken können. Dabei wäre es so einfach, das Geld in sichere Länder wie Dubai oder die Cayman Islands zu transferieren oder sogar den Wohnsitz ins Ausland zu verlegen. Doch viele scheinen zu glauben, dass sie es sich in Deutschland gemütlich machen können, ohne dass ihnen etwas passiert.

Doch das ist ein Trugschluss. Denn die deutsche Steuerbehörde ist hartnäckig und verfolgt jeden Hinweis auf Steuerhinterziehung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass er irgendwann erwischt wird. Und die Strafen für Steuerhinterziehung sind hoch - sie können bis zu zehn Jahre Haft bedeuten.

Im Vergleich zu anderen Ländern ist Deutschland zudem besonders streng bei der Verfolgung von Steuerhinterziehung. Das zeigt sich auch am Fall von Uli Hoeneß, der als Präsident des FC Bayern München lange Zeit als unantastbar galt, bis er schließlich wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Auch Robert Geiss, der in dem oben genannten Satz als positives Beispiel genannt wird, ist kein Vorbild für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Zwar hat er in der Vergangenheit offen darüber gesprochen, dass er sein Geld ins Ausland transferiert, um Steuern zu sparen. Doch das ist kein Grund, ihn als clever oder intelligent zu bezeichnen - es ist vielmehr ein Beispiel für das egoistische Verhalten vieler Vermögender.

Insgesamt zeigt sich also, dass die Zeiten des ungestraften Schwarzgeld-Machens vorbei sind. Wer sein Geld in Steueroasen parkt, muss damit rechnen, dass er irgendwann erwischt wird. Und wer glaubt, dass er cleverer ist als der Staat, hat sich getäuscht. Denn die deutschen Behörden sind hartnäckig und verfolgen jeden Hinweis auf Steuerhinterziehung. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss damit rechnen, dass er schwerwiegende Konsequenzen zu tragen hat.

Samstag, 27. April 2013

Ist das gerecht gegenüber denen, die arbeiten?

Sehr geehrte Frau Schröder,

es ist mir zu Ohren gekommen, dass Sie in naher Zukunft Ihr Amt als Familienministerin niederlegen werden. Laut einem Artikel auf Focus Online planen Sie, Ihre Pension in Höhe von 46.000 Euro pro Jahr zu genießen. Allerdings wird diese Rente selbstverständlich von den Steuerzahlern finanziert.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich Ihnen Ihren wohlverdienten Ruhestand und das Recht auf eine angemessene Pension nicht abspreche. Allerdings bin ich der Ansicht, dass es in unserer Gesellschaft noch immer viele Familien gibt, die sich trotz harter Arbeit und finanzieller Einschränkungen keine ausreichende finanzielle Unterstützung leisten können.

Als Familienministerin hatten Sie in den letzten Jahren die Verantwortung, sich um diese Familien zu kümmern und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Ich hoffe, dass Sie in diesem Amt nicht vergessen haben, dass Sie dafür gewählt wurden, um den Menschen zu helfen und nicht, um Ihre eigenen Interessen zu verfolgen.

Es ist bedauerlich, dass Sie Ihre Karriere als Familienministerin nicht fortsetzen werden, um die Menschen weiterhin zu unterstützen, die Sie in den letzten Jahren vertreten haben. Es ist auch bedauerlich, dass Sie Ihre Pension auf Kosten der Steuerzahler genießen werden, anstatt Ihre Energie und Erfahrung weiterhin für das Wohl der Menschen einzusetzen.

Ich appelliere an Sie, Ihre Verantwortung als ehemalige Familienministerin nicht zu vergessen und Ihre Expertise und Ihr Engagement weiterhin einzusetzen, um die Lebensbedingungen von Familien in Deutschland zu verbessern. Sie haben das Potenzial, einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten, auch außerhalb Ihrer politischen Karriere.

Ich hoffe, dass Sie meine Bedenken verstehen und dass Sie in Ihrer neuen Lebensphase weiterhin ein Vorbild für viele Menschen sein werden. Es ist wichtig, dass wir uns alle dafür einsetzen, dass Familien in Deutschland die notwendige Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft und hoffe, dass Sie sich immer an Ihre Verantwortung als ehemalige Familienministerin erinnern werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Der Insider

Freitag, 26. April 2013

Abstimmung über Zentralregister: EU plant Vorratsdatenspeicherung für Reisende

Großbritannien und weitere europäische Länder planen die Sammlung von hunderten Millionen Fluggastdaten in einem Zentralregister, um sie für eine Art Rasterfahndung zu nutzen. Diese Pläne stoßen bei einigen EU-Juristen auf Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit.

Die britische Regierung hat seit Jahren Fluggastdaten genutzt, um Terroristen zu suchen. Nun möchte sie diese Praxis auf ganz Europa ausweiten. Dazu sucht sie Unterstützung bei EU-Abgeordneten und versucht, sie von der Wirksamkeit der Methode zu überzeugen.

Die Pläne der britischen Regierung sind jedoch umstritten. Datenschützer und Verfassungsschützer befürchten, dass die Sammlung und Speicherung solch großer Datenmengen die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verletzen könnte. Auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme wird in Frage gestellt.

Ein Zentralregister mit Fluggastdaten würde es den Behörden ermöglichen, Bewegungsprofile von Millionen von Menschen zu erstellen. Dabei würden nicht nur Kreditkartennummern und Namen erfasst, sondern auch persönliche Informationen wie Essenswünsche. Datenschützer befürchten, dass diese Daten für andere Zwecke genutzt werden könnten, zum Beispiel für Werbung oder die Überwachung von politischen Aktivitäten.

Die Idee eines solchen Registers erinnert an ähnliche Pläne in den USA, wo bereits seit Jahren Fluggastdaten gesammelt werden. Kritiker bemängeln jedoch, dass es in Europa an klaren Regeln für den Umgang mit solchen Daten mangelt. Die britische Regierung betont jedoch, dass die Daten nur für die Fahndung nach Terroristen genutzt werden und dass der Zugriff darauf streng kontrolliert werde.

Die Pläne zur Sammlung von Fluggastdaten und zur Einrichtung eines Zentralregisters werden in den kommenden Wochen und Monaten weiter diskutiert werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Bedenken der Datenschützer und Verfassungsschützer durchsetzen oder ob sich die britische Regierung mit ihren Plänen durchsetzen kann.

In jedem Fall ist klar, dass die Debatte um den Umgang mit persönlichen Daten in Europa noch lange nicht vorbei ist. Die Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten ist nur ein Beispiel für die vielen Möglichkeiten, die moderne Technologien den Behörden bieten, um Daten über Bürgerinnen und Bürger zu sammeln. Es wird sich zeigen, ob es der europäischen Politik gelingt, klare Regeln für den Umgang mit solchen Daten zu schaffen, die sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten als auch ihre Grundrechte schützen.

Donnerstag, 25. April 2013

Julian Assange will neues Kryptosystem entwickeln

Der Gründer von Wikileaks, Julian Assange, hat angekündigt, ein neues Projekt gestartet zu haben. Dieses Projekt beinhaltet ein Kryptosystem auf Basis von Zertifikaten, das Dokumente signiert und somit sicherstellt, dass es sich um Originaldokumente handelt.

Assange hat in einem Interview mit dem französischen Philosophen Alexandre Lacroix weitere Details zu diesem Projekt enthüllt. Er erklärte, dass das Kryptosystem eine Möglichkeit bieten soll, die Echtheit von Dokumenten auf einfache und transparente Weise zu überprüfen. Assange betonte dabei, dass dies besonders wichtig sei, um die Integrität von Informationen zu gewährleisten und Manipulationen zu verhindern.

Das Kryptosystem, das Assange entwickelt, basiert auf öffentlich überprüfbaren Schlüsseln. Diese Schlüssel sollen sicherstellen, dass jedes Dokument, das mit diesem System signiert wird, auch tatsächlich von der angegebenen Quelle stammt. Im Gegensatz zu anderen Kryptosystemen, die häufig auf asymmetrischen Schlüsseln basieren, setzt Assanges System auf Zertifikate. Diese werden von vertrauenswürdigen Dritten ausgestellt und bescheinigen die Echtheit eines Dokuments.

Assange betonte auch, dass das neue Kryptosystem nicht nur für Journalisten und Whistleblower von Nutzen sein wird, sondern auch für jedermann, der vertrauliche Informationen sicher übermitteln möchte. Insbesondere in Zeiten, in denen die Privatsphäre im Internet immer stärker eingeschränkt wird, sei ein solches System von großer Bedeutung.

Die Arbeit an dem Projekt ist noch in vollem Gange, und es ist unklar, wann das Kryptosystem fertiggestellt wird. Es ist auch unklar, ob Assange selbst an der Umsetzung beteiligt ist oder ob er nur Ideen und Konzepte bereitstellt. Die Zukunft von Assange selbst bleibt ebenfalls ungewiss, da er weiterhin in der ecuadorianischen Botschaft in London festsitzt und versucht, einer Auslieferung an die USA zu entgehen.

Assange wurde im Jahr 2010 bekannt, als Wikileaks eine große Anzahl von geheimen US-Dokumenten veröffentlichte, die unter anderem die Kriegsführung im Irak und in Afghanistan betrafen. Seitdem ist er zu einem umstrittenen und polarisierenden Symbol geworden, das für einige als Held und für andere als Verräter gilt.

In den letzten Jahren hat Assange jedoch auch immer mehr Kritik erfahren, insbesondere aufgrund der Vorwürfe sexuellen Missbrauchs, die gegen ihn erhoben wurden. Assange bestreitet diese Vorwürfe, aber er wurde in Abwesenheit von schwedischen Behörden angeklagt. Seitdem hat er sich in der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt, um einer Auslieferung an die USA zu entgehen, die ihn wegen der Veröffentlichung geheimer US-Dokumente anklagen will.

Es bleibt abzuwarten, ob das neue Kryptosystem, das Assange entwickelt, tatsächlich in der Lage sein wird, die Echtheit von Dokumenten auf einfache und sichere Weise zu garantieren.

Mittwoch, 24. April 2013

Petition: Telekom-Kunden kämpfen gegen DSL-Drosselung

Die geplante Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei der Telekom hat in den letzten Wochen für große Aufregung im Netz gesorgt. Der Grund: Ab einem bestimmten Datenvolumen soll die Geschwindigkeit der Festnetztarife auf Schmalspurtempo gedrosselt werden. Viele Nutzer befürchten, dass dadurch die Netzneutralität in Gefahr gerät.

Besonders aktiv in diesem Kampf ist der Schüler Malte Götz, der eine Petition auf der Plattform change.org gestartet hat. Die Petition hat mittlerweile rund 9.000 Unterstützer gefunden und fordert die Telekom auf, von ihren Plänen abzusehen.

Die Netzneutralität ist ein Prinzip, das besagt, dass alle Daten im Internet gleich behandelt werden sollten. Das bedeutet, dass die Telekom nicht bestimmte Inhalte bevorzugen oder benachteiligen darf. Wenn die Telekom jedoch die Surfgeschwindigkeit bei hohem Datenvolumen drosselt, könnte dies bedeuten, dass bestimmte Dienste oder Inhalte langsamer werden als andere. Das wäre eine Verletzung der Netzneutralität und könnte dazu führen, dass bestimmte Unternehmen oder Dienste bevorzugt werden.

Die Telekom hingegen verteidigt ihre Pläne damit, dass die Drosselung notwendig sei, um das Netz vor Überlastung zu schützen. Insbesondere bei der Nutzung von Streaming-Diensten wie Netflix oder Amazon Prime Video könne es dazu kommen, dass das Netz überlastet werde, wenn zu viele Nutzer gleichzeitig streamen.

Dieser Argumentation widerspricht Malte Götz jedoch vehement. Er ist der Ansicht, dass die Telekom durch die Drosselung lediglich versucht, die eigenen Streaming-Dienste zu bevorzugen und die Konkurrenz zu benachteiligen. Außerdem sieht er die Netzneutralität in Gefahr und befürchtet, dass andere Internetanbieter dem Beispiel der Telekom folgen könnten.

Die Debatte um die Netzneutralität ist dabei nicht neu. Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Diskussionen darüber, wie das Prinzip am besten umgesetzt werden kann. Vor allem in den USA hat die Debatte in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, nachdem die FCC (Federal Communications Commission) unter der Trump-Administration das Prinzip der Netzneutralität abgeschafft hatte.

In Deutschland hingegen gilt die Netzneutralität noch immer als wichtiges Prinzip. Das Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit bereits deutlich gemacht, dass sie eine Drosselung der Surfgeschwindigkeit nur dann akzeptieren würde, wenn sie technisch notwendig sei und nicht dazu diene, bestimmte Dienste oder Inhalte zu bevorzugen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Debatte um die Drosselung der Surfgeschwindigkeit bei der Telekom weitergeht. Die Petition von Malte Götz und die Reaktionen darauf zeigen jedoch deutlich, dass die Netzneutralität auch in Zeiten von Streaming-Diensten und immer höherem Datenvolumen ein wichtiges Thema bleibt und von vielen Nutzern ernst genommen wird.

Dienstag, 23. April 2013

Datenspeicherung: Der Unterschied zwischen Flatrate, Volumentarif und Datenlimit

Die Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern ist ein kontroverses Thema, das in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen gesorgt hat. Erst kürzlich wurde die Regulierung der Datenspeicherung neu geregelt, um den Schutz der Privatsphäre der Kunden zu verbessern. Doch trotz dieser neuen Regelungen gibt es weiterhin Bedenken hinsichtlich der Datenspeicherung und -nutzung durch Behörden und Abmahnanwälte.

Im Jahr 2012 tauchte ein Leitfaden zur Datenabfrage der Staatsanwaltschaft im Netz auf, der detailliert beschrieb, welche Daten bei welchen Anbietern abgefragt werden dürfen. Dabei wurde deutlich, dass die Anbieter bei weitem mehr Daten über ihre Kunden erfassen und speichern, als bisher bekannt war. Insbesondere nicht abrechnungsrelevante Daten wie die Funkzelle wurden weitaus länger gespeichert als zulässig. Mit Hilfe dieser Daten können private Vorratsdatenspeicherungen ein umfangreiches Bewegungs- und Persönlichkeitsprofil der Nutzer erstellen.

Dies führt zu einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Kunden, da die gesammelten Daten Rückschlüsse auf deren Verhaltensmuster und Vorlieben zulassen. Insbesondere die Tatsache, dass die Daten auch von Abmahnanwälten genutzt werden können, um Verstöße gegen das Urheberrecht oder andere Gesetze aufzudecken, ist besorgniserregend.

Die neue Regulierung der Datenspeicherung sieht vor, dass die Anbieter nur noch die Daten speichern dürfen, die zur Abrechnung der Telefonie- und Internetdienste erforderlich sind. Nicht abrechnungsrelevante Daten müssen unverzüglich gelöscht werden. Zudem dürfen die gespeicherten Daten nur auf Anfrage von Behörden herausgegeben werden, wenn diese einen konkreten Verdacht auf Straftaten haben. Eine pauschale Überwachung der Bevölkerung ist somit nicht mehr zulässig.

Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Anbieter sich tatsächlich an diese Regeln halten und wie effektiv die Kontrollen der Behörden sein werden. Es gibt immer wieder Berichte über Datenschutzverstöße bei Telekommunikationsunternehmen und Zweifel, ob diese wirklich ausreichend reguliert werden können.

Es ist wichtig, dass die Privatsphäre der Kunden geschützt wird und dass die Datenspeicherung und -nutzung nur in begründeten Fällen und mit ausreichenden rechtlichen Schutzvorkehrungen erfolgt. Die Überwachung der Bevölkerung darf nicht zu Lasten der individuellen Freiheiten gehen. Daher ist es unerlässlich, dass die Regelungen zur Datenspeicherung und -nutzung kontinuierlich überwacht und verbessert werden, um sicherzustellen, dass sie den Schutz der Privatsphäre der Kunden gewährleisten.

Schweiz: Petition “Nein zum Überwachungsstaat!”

Die Schweizer Behörden machen Fortschritte bei der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), nachdem es fast drei Jahre in den Schubladen der Verwaltung gelegen hatte. Der Bundesrat hat Ende Februar einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt, der eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung, den Einsatz von Staatstrojanern und IMSI-Catchern sowie den Zugang zu allen Anlagen vorsieht.

Diese Entwicklungen haben viele Bürgerrechtsgruppen besorgt gemacht, die argumentieren, dass die neuen Befugnisse der Behörden die Privatsphäre und die Freiheit der Bürger beeinträchtigen könnten. Die Schweizerische Datenschutzorganisation (SDO) hat zum Beispiel Bedenken geäußert, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Recht auf Datenschutz und das Recht auf Privatsphäre verstößt.

Die Befürworter des Gesetzes betonen jedoch, dass es notwendig sei, um den Bedrohungen durch Terrorismus und Cyberkriminalität entgegenzuwirken. Sie argumentieren, dass die Behörden effektivere Werkzeuge benötigen, um diese Bedrohungen zu bekämpfen, und dass das überarbeitete BÜPF Gesetz hierfür notwendig sei.

Die Rechtskommission des Ständerates wird in Kürze das Geschäft behandeln, und das Gesetz könnte bereits in der Sommersession (Juni) in den erstbehandelnden Rat kommen. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das überarbeitete BÜPF Gesetz letztendlich verabschiedet wird, oder ob es noch Änderungen geben wird, um Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und Freiheit der Bürger zu berücksichtigen.

In jedem Fall wird die Schweiz, wie viele andere Länder, weiterhin mit der schwierigen Aufgabe konfrontiert sein, die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten, während sie gleichzeitig die Freiheit und Privatsphäre der Menschen respektiert. Es ist wichtig, dass alle Seiten in diesem Prozess offen und transparent miteinander kommunizieren und dass das Ergebnis letztendlich eine ausgewogene Lösung ist, die sowohl die Sicherheit als auch die Freiheit der Bürger gewährleistet.

Abschaffung der Flatrate: Vodafone folgt der Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom hat offiziell bestätigt, dass sie ab Mai die Flatrates in ihren kommenden Verträgen abschaffen wird. Diese Entscheidung hat viele Kunden überrascht, da Flatrates bisher zu den Standardangeboten der Telekommunikationsbranche gehörten. Die Flatrate ermöglichte es den Kunden, für eine bestimmte monatliche Gebühr unbegrenztes Internet zu nutzen.

Die Deutsche Telekom hat diese Entscheidung aufgrund von Überlegungen getroffen, die darauf abzielen, ihre Angebote für den Markt zu optimieren. Der Bedarf an unbegrenztem Internetzugang ist in den letzten Jahren exponentiell gestiegen, was die Telekommunikationsunternehmen vor große Herausforderungen gestellt hat. Insbesondere hat die Pandemie das digitale Leben noch stärker in den Fokus gerückt und die Abhängigkeit von schnellem und zuverlässigem Internet verstärkt.

Die Entscheidung der Deutschen Telekom, Flatrates abzuschaffen, ist jedoch nicht isoliert. Es wird erwartet, dass andere Marktteilnehmer dem Beispiel der Telekom folgen werden. Tatsächlich haben wir aus einer verlässlichen Quelle erfahren, dass Vodafone demnächst denselben Schritt gehen wird. Dies wird für Verbraucher eine wichtige Entscheidung sein, die sorgfältig abgewogen werden muss, um sicherzustellen, dass sie das beste Angebot erhalten.

Die Abschaffung von Flatrates könnte dazu führen, dass sich der Markt für Mobilfunk- und Internetdienste erheblich verändert. Kunden werden nun vermutlich für jede Verbindung und jeden Download bezahlen müssen, was für einige zu höheren Kosten führen könnte. Auf der anderen Seite könnte dies auch dazu führen, dass Telekommunikationsunternehmen ihre Dienste besser auf die Bedürfnisse der Kunden zuschneiden und wettbewerbsfähigere Angebote entwickeln.

Die Deutsche Telekom hat jedoch betont, dass sie ihren Kunden weiterhin faire und wettbewerbsfähige Preise anbieten wird. Es wird erwartet, dass die Telekom und andere Unternehmen alternative Angebote entwickeln werden, die den Kunden die Möglichkeit geben, ihre Internetnutzung besser zu kontrollieren und dadurch möglicherweise Geld zu sparen. Eine mögliche Option könnte sein, dass Kunden für den tatsächlichen Datenverbrauch bezahlen, wodurch sie nur für das bezahlen, was sie tatsächlich nutzen.

Für Kunden, die regelmäßig große Datenmengen herunterladen oder hochladen, kann die Abschaffung von Flatrates jedoch zu höheren Kosten führen. Es wird empfohlen, dass Kunden ihre Verträge sorgfältig prüfen und alternative Angebote von anderen Anbietern vergleichen, bevor sie sich für eine Verlängerung ihres Vertrags entscheiden.

Insgesamt ist die Entscheidung der Deutschen Telekom, Flatrates abzuschaffen, ein bedeutender Schritt für die Telekommunikationsbranche. Es wird erwartet, dass andere Unternehmen dem Beispiel folgen werden und neue Angebote entwickeln werden, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden. Kunden sollten jedoch ihre Verträge sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie das beste Angebot erhalten, um ihre Kosten im Auge zu behalten.

Montag, 22. April 2013

Hoeness-Konto bei Vontobel vermutet

Die Debatte um die Enthüllungen bezüglich des Bankkontos von Uli Hoeness bei der Schweizer Bank Vontobel hat Deutschland in den letzten Wochen in Atem gehalten. Der Präsident des FC Bayern München hat anscheinend jahrelang Kapitalerträge in der Schweiz erzielt, ohne diese in Deutschland zu versteuern. Ein Verstoß gegen geltendes Recht und ein moralisches Dilemma, das die Frage aufwirft, ob auch andere prominente Persönlichkeiten ähnliche Praktiken anwenden, um Steuern zu vermeiden.

Uli Hoeness hatte in der Vergangenheit öffentlich betont, dass er seine Steuern in Deutschland bezahlt und eine „weiße Weste“ habe. Doch die Medienberichte über das Bankkonto in der Schweiz haben diese Aussage in ein anderes Licht gerückt. Hoeness selbst hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich geäußert, aber seine Anwälte bestätigten, dass es eine Selbstanzeige gegeben hat.

Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf den Skandal waren gemischt. Während einige Menschen Verständnis für Hoeness aufbrachten und betonten, dass es in Deutschland zu hohe Steuern gebe, waren andere empört darüber, dass der FC Bayern-Präsident, der in der Vergangenheit oft als Vorbild in Sachen Moral und Ethik dargestellt wurde, nun selbst in die Schlagzeilen geraten ist.

In der Politik wurde der Fall auch zum Thema. Die Oppositionsparteien forderten, dass Steuersünder härter bestraft werden müssten und dass es eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden in Deutschland und der Schweiz geben sollte. Die Bundesregierung betonte jedoch, dass es bereits einen Austausch von Steuerdaten zwischen beiden Ländern gibt und dass es keine Möglichkeit gibt, sich der Verantwortung für Steuerhinterziehung zu entziehen.

Die Affäre um Uli Hoeness hat auch Auswirkungen auf den FC Bayern München. Einige Fans und Sponsoren des Vereins haben sich von Hoeness distanziert und fordern seinen Rücktritt als Präsident. Andere hingegen stehen hinter ihm und betonen, dass er für den Verein unverzichtbar sei.

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Uli Hoeness erhoben. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2003 und 2009 rund 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Wenn er schuldig gesprochen wird, droht ihm eine Gefängnisstrafe.

Die Affäre um Uli Hoeness hat gezeigt, dass Steuerhinterziehung in Deutschland nach wie vor ein ernstes Problem darstellt und dass auch prominente Persönlichkeiten sich nicht über dem Gesetz stellen können. Sie hat aber auch eine Diskussion darüber angestoßen, ob die Steuerlast in Deutschland zu hoch ist und ob es notwendig ist, das Steuersystem zu reformieren.

Es bleibt abzuwarten, wie der Fall Uli Hoeness enden wird und welche Konsequenzen er für die deutsche Gesellschaft haben wird. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um Steuergerechtigkeit und Moral wird auch in Zukunft ein wichtiges Thema bleiben.

Abiturprüfungen: Betrug kann böse Folgen haben

Am Montag beginnen die Abiturprüfungen in Sachsen-Anhalt und wie in jedem Jahr werden die Schülerinnen und Schüler aufgefordert, sich an die Regeln zu halten und nicht zu schummeln. Doch in den letzten Jahren hat sich das Schummeln verändert. Wo früher der kleine Spickzettel das bevorzugte Hilfsmittel war, nutzen Schülerinnen und Schüler heute vermehrt Smartphones.

Um das Schummeln während der Abiturprüfungen in Sachsen-Anhalt einzuschränken, sind Mobiltelefone strikt verboten. Selbst wenn ein ausgeschaltetes Handy bei einem Schüler entdeckt wird, kann das als Betrugsversuch gewertet werden und zum Ausschluss von der Prüfung oder im schlimmsten Fall von der gesamten Abiturprüfung führen.

Die Schulen in Sachsen-Anhalt bereiten sich auf die Abiturprüfungen vor und geben den Schülerinnen und Schülern klare Anweisungen, was erlaubt ist und was nicht. Jürgen Mannke, Vorsitzender des Philologenverbandes Sachsen-Anhalt und Schulleiter des Goethe-Gymnasiums Weißenfels, betont, dass Handys während der Prüfungen strikt untersagt sind. Er erklärt auch, dass selbst ein ausgeschaltetes Handy als Täuschungsversuch gewertet werden kann.

Das Kultusministerium sieht keinen Handlungsbedarf, die Schulen auf die Durchführungsbestimmungen bei Abiturprüfungen besonders hinzuweisen. Die Regeln seien bekannt und müssten von den Schülerinnen und Schülern befolgt werden. Taschenkontrollen und Leibesvisitationen bei den Schülern sind rechtlich nicht zulässig, um das Schummeln einzuschränken.

In den letzten Jahren haben sich die Methoden des Schummelns verändert. Smartphones bieten Schülerinnen und Schülern eine Vielzahl von Möglichkeiten, um zu betrügen. So können sie beispielsweise vor der Prüfung Informationen auf das Gerät laden oder über das Internet nach Antworten suchen. Die Verwendung von Kopfhörern oder smarten Uhren ist ebenfalls verboten, da sie als Hilfsmittel zur Täuschung genutzt werden können.

Um das Schummeln während der Abiturprüfungen zu verhindern, setzen Schulen in Sachsen-Anhalt auf verschiedene Methoden. Eine Möglichkeit ist die Verwendung von Anti-Schummel-Software. Diese Programme erkennen verdächtige Aktivitäten auf den Computern der Schülerinnen und Schüler und benachrichtigen die Lehrerinnen und Lehrer. Ein weiterer Ansatz ist die Überwachung der Schülerinnen und Schüler während der Prüfung. Lehrerinnen und Lehrer können während der Prüfung in den Klassenraum gehen und darauf achten, dass die Regeln eingehalten werden.

Die Abiturprüfungen in Sachsen-Anhalt sind ein wichtiger Meilenstein im Leben der Schülerinnen und Schüler. Sie sollen zeigen, was die Schülerinnen und Schüler während ihrer Schulzeit gelernt haben und ob sie bereit sind, den nächsten Schritt zu machen. Das Schummeln bei Prüfungen ist nicht nur unethisch, sondern kann auch langfristige Konsequenzen haben.

Dienstag, 16. April 2013

Razzien nach Auswertung von neuer Schweizer Daten-CD

In Rheinland-Pfalz ist vor etwa einem Jahr eine CD mit Schweizer Bankdaten angekauft worden. Nun hat dies bundesweit zu Razzien geführt. Es soll um Steuerdelikte im Rahmen von mehr als einer halben Milliarde Euro gehen.

Nachdem Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr eine CD mit Bankdaten aus der Schweiz gekauft hatte, wurden heute deutschlandweit Razzien durchgeführt. Betroffen sind deutsche Kunden der Credit Suisse, der ehemaligen Clariden Leu und der Neuen Aargauer Bank (NAB). Laut einem Bericht von "Spiegel Online" sollen genau 201 Razzien durchgeführt worden sein.

Die Steuerbehörden verdächtigen die betroffenen Kunden, Steuern hinterzogen zu haben. Die betroffenen Banken sollen den Kunden dabei geholfen haben, Gelder vor dem Fiskus zu verstecken. Es geht dabei um Steuerdelikte im Rahmen von mehr als einer halben Milliarde Euro.

Die Bundesregierung und die Finanzbehörden verfolgen seit einigen Jahren eine Strategie, um Steuersündern das Handwerk zu legen. Hierzu gehört auch der Ankauf von CDs mit Steuerdaten aus der Schweiz und anderen Ländern. Diese Daten werden dann genutzt, um gegen Steuersünder vorzugehen.

Der Ankauf solcher CDs ist jedoch umstritten. Die Schweiz und andere Länder werfen Deutschland vor, illegal Daten zu kaufen. Deutschland hingegen verteidigt den Ankauf als notwendiges Mittel im Kampf gegen Steuerbetrug.

Die Razzien zeigen, dass die Steuerbehörden weiterhin entschlossen sind, gegen Steuersünder vorzugehen. Die betroffenen Kunden sollten sich auf hohe Strafen und möglicherweise auch Gefängnisstrafen einstellen.

Insgesamt ist der Fall jedoch auch ein Beispiel für die zunehmende Zusammenarbeit der Finanzbehörden auf internationaler Ebene. Die Steuerbehörden tauschen immer mehr Informationen aus, um gegen Steuerbetrug vorzugehen. Das bedeutet auch, dass Steuersünder immer weniger Möglichkeiten haben, ihr Geld vor dem Fiskus zu verstecken.

Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen die Razzien haben werden. Klar ist jedoch, dass der Kampf gegen Steuerbetrug auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird. Die Steuerbehörden werden weiterhin alles daran setzen, Steuersünder zur Rechenschaft zu ziehen und die Steuerehrlichkeit zu fördern.

Montag, 15. April 2013

Flexstrom stellt Insolvenzantrag

Die Nachricht von der Insolvenz des Berliner Strom-Anbieters Flexstrom hat viele seiner rund 50.000 Stromkunden in Aufruhr versetzt. Denn diese Kunden haben in der Regel Vorauszahlungen geleistet, um günstige Stromtarife zu erhalten. Nun bangen sie um ihr Geld und fragen sich, was mit ihren Verträgen passieren wird.

Experten raten den Kunden der Flexstrom-AG dazu, ihre Verträge so bald wie möglich zu kündigen und sich nach einem neuen Anbieter umzusehen. Allerdings sollten die Kunden nicht übereilt handeln, denn die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens ist noch kein Grund für eine fristlose Vertragsauflösung.

Bevor man einen neuen Anbieter wählt, sollte man zunächst klären, ob und wie lange Flexstrom seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch aufrecht erhalten kann. Denn erst wenn Flexstrom Lieferprobleme ankündigt, kann ein Sonderkündigungsrecht greifen.

Wenn man sich dazu entschließt, den Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Strom-Anbieter zu wechseln, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten muss. Außerdem sollte man sich über die Tarife und Bedingungen des neuen Anbieters genau informieren, um sicherzustellen, dass man auch langfristig von einem günstigen Stromtarif profitieren kann.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass Flexstrom nicht der einzige Strom-Anbieter am Markt ist. Es gibt viele Anbieter, die attraktive Tarife und Bedingungen bieten. Daher sollten Kunden von Flexstrom diese Gelegenheit nutzen, um ihre Stromversorgung neu zu überdenken und gegebenenfalls zu wechseln.

Die Insolvenz von Flexstrom zeigt auch, wie wichtig es ist, die finanzielle Stabilität des gewählten Strom-Anbieters zu überprüfen. Es ist ratsam, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der bereits seit einigen Jahren am Markt ist und eine solide Finanzlage vorweisen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Kunden der Flexstrom-AG gut beraten sind, sich umgehend nach einem neuen Strom-Anbieter umzusehen. Allerdings sollten sie nicht übereilt handeln, sondern zunächst klären, ob und wie lange Flexstrom seine Verpflichtungen gegenüber den Kunden noch aufrecht erhalten kann. Wenn ein Wechsel des Anbieters erfolgt, sollte man sich über die Tarife und Bedingungen des neuen Anbieters genau informieren und die Kündigungsfristen beachten.

Trickbetrüger am Telefon - Die Deutsche Rentenversicherung warnt

Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin warnt aktuell vor Trickbetrügern, die sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung ausgeben und Rentenempfänger dazu auffordern, persönliche Daten preiszugeben oder Geldbeträge auf ein Konto zu überweisen.

In letzter Zeit haben vermehrt Rentenempfänger bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und von betrügerischen Anrufen berichtet. Die Betrüger geben sich dabei als Mitarbeiter der Rentenversicherung aus und konfrontieren die Rentner mit Begriffen wie „Rentenpfändung" oder „Rentenkürzung". Diese sollen den Eindruck erwecken, dass der Rentenempfänger in ernsthaften Schwierigkeiten steckt und schnell handeln muss, um diese abzuwenden.

Um ihre Masche glaubwürdiger zu machen, nutzen die Betrüger in einigen Fällen das sogenannte Call-ID-Spoofing. Dabei wird die Rufnummer des Anrufers manipuliert und eine falsche Nummer angezeigt. Diese kann sogar der Rufnummer seriöser Institutionen ähneln, um den Eindruck zu erwecken, dass es sich um einen legitimen Anruf handelt.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt ausdrücklich davor, auf solche Anrufe einzugehen und persönliche Daten oder Geldbeträge preiszugeben. Mitarbeiter der Rentenversicherung würden niemals telefonisch oder per E-Mail nach persönlichen Daten oder Geldbeträgen fragen. Sollte ein Rentenempfänger unsicher sein, ob es sich bei einem Anruf tatsächlich um einen Mitarbeiter der Rentenversicherung handelt, sollte er das Gespräch beenden und die offizielle Rufnummer der Rentenversicherung kontaktieren.

Es ist wichtig, sich vor Trickbetrügern zu schützen, indem man seine persönlichen Daten nicht leichtfertig preisgibt. Insbesondere Bankverbindungen sollten nur im Rahmen vertrauenswürdiger Transaktionen bekannt gegeben werden. Bei verdächtigen Anrufen oder E-Mails sollte man immer vorsichtig sein und im Zweifel bei der betreffenden Institution nachfragen.

Zudem ist es wichtig, auch andere Personen, insbesondere ältere Menschen, über diese Betrugsmaschen aufzuklären. Die Betrüger nutzen oft gezielt die Unwissenheit und Ängste älterer Menschen aus, um sie zur Herausgabe persönlicher Daten oder Geldbeträge zu bewegen. Indem man seine Mitmenschen aufklärt, kann man dazu beitragen, dass weniger Menschen Opfer von Trickbetrügern werden.

Zusammenfassend ist es wichtig, wachsam zu sein und sich vor Betrug zu schützen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin warnt vor betrügerischen Anrufen und gibt den Rat, niemals persönliche Daten oder Geldbeträge am Telefon preiszugeben. Bei Unsicherheiten sollte man immer die offizielle Rufnummer der Institution kontaktieren und im Zweifel Anzeige bei der Polizei erstatten.

Mittwoch, 10. April 2013

Wehr dich gegen die Bestandsdatenauskunft: Anonyme SIM-Karten + Gewinnspiel

In Zeiten von immer mehr Überwachung und Datensammlung ist es wichtig, Wege zu finden, um die Privatsphäre zu schützen. Besonders bedenklich ist das neue Überwachungsgesetz zur Bestandsdatenauskunft in Baden-Württemberg, gegen das am Sonntag bundesweit Proteste stattfinden. Eine Möglichkeit, sich gegen diese Überwachung zu wehren, ist die Nutzung einer anonymen Prepaid-SIM-Karte.

Eine Prepaid-Karte, die nicht auf den echten Namen registriert ist, bietet den Vorteil, dass Auskünfte nach Bestandsdaten zu einer echten Person ins Leere laufen. Auch die Zurodnung des Anschlussinhabers zur IP-Adresse beim Surfen übers Mobilfunknetz wäre erfolglos. Somit ergibt sich eine relative Sicherheit gegen unberechtigte Abmahnungen, da es deutlich schwieriger ist, an die Daten des Anschlussinhabers zu gelangen.

Das Einrichten einer anonymen Prepaid-SIM-Karte ist denkbar einfach. Man kann diese in jedem Elektronikgeschäft oder Supermarkt erwerben und aktivieren. Dabei muss man lediglich einen beliebigen Namen und eine beliebige Adresse angeben. Wichtig ist, dass die Karte nicht auf den eigenen Namen registriert wird. Stattdessen kann man einen Pseudonym oder einen Fantasienamen angeben. Sobald die Karte aktiviert ist, kann sie ganz normal genutzt werden, egal ob zum Telefonieren oder Surfen im Internet.

Es gibt jedoch auch einige Nachteile bei der Nutzung einer anonymen Prepaid-SIM-Karte. So ist es beispielsweise schwieriger, den Verlust oder Diebstahl der Karte zu melden, da man keine konkreten Daten angeben kann. Auch bei der Aktivierung von bestimmten Angeboten, wie beispielsweise einer LTE-Flatrate, kann es schwieriger sein, da die Anbieter oft eine Bonitätsprüfung durchführen.

Zusammenfassend bietet die Nutzung einer anonymen Prepaid-SIM-Karte eine gewisse Sicherheit gegenüber Überwachung und Datensammlung. Man sollte jedoch auch die Nachteile und Einschränkungen bei der Nutzung dieser Karten berücksichtigen. Insgesamt ist es wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten des Datenschutzes zu informieren und individuell abzuwägen, welche Maßnahmen für einen selbst sinnvoll sind.