Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Das Erheben, insbesondere das Einziehen von Steuern verstößt gegen das Völkerrecht und das schon seit rund 100 Jahren.
Mit anderen Worten: Jede Steuer, ob nun Umsatzsteuer, Grundsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Ökosteuer, Kfz-Steuer oder welche Steuer auch immer, verstößt ganz klar gegen das Völkerrecht.
Die bis zum heutigen Tage gültige und in ´s Völkerrecht übergegangene Haager Landkriegsordnung sagt in Artikel 46 eindeutig und unmissverständlich:
„Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.“
http://www.geschichtsthemen.de/haager_landkriegsordnung.htm
Damit ist das Einziehen jedweder Steuer untersagt.
Die Bevölkerung sollte sich daher strikt weigern, auch nur noch einen einzigen Cent Steuern zu bezahlen.
Das muss schon beim Einkaufen an der Ladenkasse losgehen, denn an dieser wird von einem das Bezahlen der Umsatzsteuer verlangt.
Das verstößt ganz eindeutig gegen Artikel 46 der HLKO. Das ist aber noch nicht alles.
Das Umsatzsteuergesetz wurde am 26. November 1979 beschlossen und trat zum 1. Januar 1980 in Kraft.
Zu dieser Zeit war das hiesige Land schon lange kein Staat mehr und somit gab es kein staatliches Organ, welches ein Umsatzsteuergesetz überhaupt hätte erlassen dürfen oder können.
Quelle: News Top Aktuell
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