Mit frischem Schwung ins neue Jahr: Neben einer Reihe von guten Vorsätzen kündigen sich zum Jahreswechsel immer auch viele Neuerungen an. Wer sie kennt, profitiert unter Umständen von Erhöhungen und Freibeträgen oder erspart sich unnötigen Ärger.
Lohnsteuer-Freibeträge gelten länger
Steuerpflichtige mussten Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen. Das ist bald nicht mehr nötig, denn ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang. Wer also einen Freibetrag ab dem 1. Januar eingetragen hat, kann davon bis Ende 2017 profitieren, erklärt Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. weiter lesen »

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