Den Rundfunkbeitrag zu umgehen, gilt als beinahe unmöglich. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine möglicherweise bahnbrechende Entscheidung gefällt. Geklagt hatte eine Hostelbetreiberin aus Neu-Ulm.
Die Frau hatte sich geweigert, den für Betriebsstätten fälligen zusätzlichen Beitrag für Gästezimmer zu bezahlen. In ihren Gästezimmern gebe es weder TV, Radio noch Internet.
Das Urteil der Leipziger Richter: Eine Empfangsmöglichkeit in den Gästezimmern ist Voraussetzung dafür, dass der zusätzliche Rundfunkbeitrag von 5,83 Euro pro Zimmer erhoben werden darf. Das Urteil könnte eine Grundsatzentscheidung im Streit um die Rundfunkgebühren sein. Bisher sind alle entsprechenden Klagen dazu gescheitert. Ob die Zimmer im Hostel tatsächlich keinen Empfang haben, solle nun geprüft werden. Die Sache wurde an den Bayerischen Gerichtshof zurückverwiesen.
Quelle: Focus
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