Zumindest wenn sie die Telefonnummern ihrer Kontakte automatisch an das Unternehmen weiterleiten ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen.
Das entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Sorgerechtsstreit, in dem es auch um die Smartphone-Nutzung eines elf Jahre alten Jungen ging.
Quelle: Express
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen