Das Verbot, an öffentlichen Plätzen in Belgien einen Vollschleier zu tragen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte.
Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag.
Es ist nicht das erste Verbot, das der EGMR bestätigt: 2014 lehnte er auch eine Klage gegen ein Gesetz in Frankreich ab.
Quelle: SZ
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