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Samstag, 7. August 2021

Bundessozialgericht: kostenloses Essen wird mit Hartz IV verrechnet

Ein Berliner Kellner hatte dagegen geklagt, dass ihm von seinem Arbeitgeber bereitgestelltes Essen vom Hartz-IV-Aufstockersatz abgezogen wird. Die Klage blieb erfolglos.


Das Jobcenter darf einem Kellner, der zugleich Hartz-IV-Aufstocker ist, die staatliche Unterstützung kürzen, weil ihm sein Arbeitgeber kostenlose Verpflegung bereitstellt. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. Das Jobcenter habe die Kosten für die Verpflegung bei der Berechnung der Staatshilfen "zutreffend" als Einkommen berücksichtigt, teilte das Gericht mit. Es verwarf damit die beantragte Revision gegen ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom November 2019. weiterlesen »

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