Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat jüngst einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den Cannabis als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft werden soll.
Bislang ist Cannabis in Deutschland ein nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel der Anlage I des BtMG und kann damit nicht verschrieben werden. Dies ist beispielsweise in den Niederlanden anders, denn dort wird Cannabis in pharmazeutischer Qualität (sog. Medizinalhanf, etwa von der Firma Bedrocan) in Apotheken abgegeben. Aktuell kann hierzulande Cannabis von schwerwiegend chronisch erkrankten Personen bei entsprechender Indikation nur über eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bezogen werden. Am 27.2.2015 verfügten allerdings nur insgesamt 382 Personen über eine solche Ausnahmegenehmigung. Der Medizinalhanf kann dabei vom Erlaubnisinhaber in einer deutschen Apotheke gekauft werden, welche wiederum von einer niederländischen Apotheke beliefert wird. weiter lesen »
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