Eltern stehen vor einer bitteren Wahl, wenn sie wegen illegaler Downloads in ihrer Wohnung zur Kasse gebeten werden: Entweder, sie belasten ihre eigenen Kinder – oder sie bezahlen. Aussitzen jedenfalls funktioniert nicht, hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München festgestellt.
Im konkreten Fall waren von einem Internetanschluss aus per Filesharing verschiedene Lieder von Rihanna heruntergeladen und zugleich zum Download bereit gestellt worden. Die Plattenfirma mahnte die Inhaber des Internetanschlusses – Eltern von drei erwachsenen Kindern – ab und forderte Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 Euro und die Anwaltskosten von 1000 Euro. weiter lesen »
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