Ein Jobcenter in Thüringen soll an eine Hartz-IV-Empfängerin zehn Cent nachzahlen. Doch die Behörde wehrt sich und zieht wegen des Mini-Betrags bis vors Bundessozialgericht - nicht zum ersten Mal.
Das Bundessozialgericht in Kassel soll sich nach dem Willen des Jobcenters Unstrut-Hainich-Kreis mit einem Streit um zehn Cent befassen. Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz IV-Empfängerin, die mehr als 100 Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von zehn Cent verurteilt worden. Dagegen legte die Behörde Berufung ein. weiter lesen »
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