Dienstag, 5. Januar 2016
DNA-Spur ist kein Beweismittel
Eine DNA-Spur an einem Tatort oder in der Nähe eines Tatorts ist kein Beweismittel, was der BGH regelmäßig betonen muss. Allerdings ist zu sehen, dass Gerichte hier durchaus das notwendige Fingerspitzengefühl beweisen. In einer von mir vertretenen Sache wurde mein Mandant beschuldigt einen Raubüberfall begangen zu haben. Man stütze sich darauf, dass mein Mandant und eine weitere Person einen Kiosk überfallen haben sollten. Dabei hatten die Täter zwei Fahrräder zurückgelassen, weiterhin hatte man eine der beiden Strumpfmasken zurückgelassen, die die Täter trugen. Dabei befand sich in der Maske an der Innenseite eine DNA-Spur meines Mandanten, weiterhin fand man im zurückgelassenen Fahrrad eine Bierflasche mit DNA-Spuren meines Mandanten. Dies genügte nicht: Weder für eine Untersuchungshaft noch für eine Hauptverhandlung. weiter lesen »
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