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Mittwoch, 23. September 2015

Mahnschreiben der EU-Kommission - Deutschland soll Asylgesetze verletzt haben

Die EU-Kommission geht gegen 19 Mitgliedsstaaten wegen Verstößen gegen die europäischen Asylgesetze vor. Deutschland soll Richtlinien zu Asylverfahren und zur Aufnahme von Asylbewerbern nicht hinreichend beachtet haben.

Konkretere Angaben zu den Versäumnissen der Bundesregierung machte die Kommission zunächst nicht. Fest steht: Nicht nur Deutschland soll bei der Aufnahme und den Verfahren von Asylbewerbern gegen EU-Recht verstoßen haben. Mehr als 40 neue Verfahren gegen insgesamt 19 Mitgliedsstaaten, unter anderem gegen Frankreich, Ungarn und Griechenland, wurden eröffnet. Die jeweiligen Regierungen erhalten jetzt ein Mahnschreiben aus Brüssel. Sie haben zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten und die Umsetzung der EU-Vorgaben voranzutreiben. Geschieht das nicht oder nur unzureichend, droht ihnen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). weiter lesen »

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