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Sonntag, 31. Januar 2010

Steuerhinterziehung: Steuerflüchtlinge verzinken - die neue Geschäftsidee

Die Veröffentlichung von Daten von Steuerflüchtigen scheint inzwischen ein florierendes Geschäft zu sein. Vor zwei Jahren gab es die Liechtenstein-Affäre, bei der auch der ehemalige Post-Chef Klaus Zumwinkel verwickelt war. Nun bahnt sich ein weiterer Skandal an. Erneut werden Daten von Steuersündern dem Fiskus angeboten, diesmal sollen sie aus der Schweiz stammen und satte 2,5 Millionen Euro kosten. Finanzminister Wolfgang Schäuble überlegt derzeit, ob er dafür zahlen soll.

Das Ankaufen gestohlener Daten stellt eine moralische Frage dar, denn es ist eigentlich verboten. Doch es ist nicht illegal, Daten zu kaufen, solange man nicht direkt an dem Diebstahl beteiligt war. Das heißt, Hehlerei ist nur an einer Sache, nicht an Forderungen oder Daten, möglich. Leider bedeutet dies, dass eine neue Geschäftsidee geboren ist.

Es scheint nun möglich zu sein, sich als Hausmeister, Lagerarbeiter oder in einem anderen unterbezahlten Job in einer Schweizer oder Liechtensteiner Bank zu bewerben, um Zugang zu den Akten deutscher Kontoinhaber zu bekommen. Sobald genug Material gesammelt wurde, kann es für einige Millionen Euro verkauft werden.

Das Ankaufen gestohlener Daten durch den Staat wirft ethische Fragen auf. Einerseits kann man argumentieren, dass Steuersünder bestraft werden sollten und dass das Ankaufen von gestohlenen Daten dazu beitragen kann, dies zu ermöglichen. Andererseits ist es bedenklich, dass der Staat auf illegale Mittel zurückgreift, um an Informationen zu kommen.

Es gibt auch die Frage, ob das Ankaufen gestohlener Daten tatsächlich dazu beitragen wird, Steuerflucht zu reduzieren. Einige Kritiker argumentieren, dass das Ankaufen solcher Daten dazu führen kann, dass Steuersünder noch vorsichtiger werden und noch mehr Anstrengungen unternehmen, um ihre Gelder zu verstecken.

Es bleibt also eine kontroverse Debatte darüber, ob der Staat gestohlene Daten kaufen sollte, um Steuersünder zu identifizieren und zu bestrafen. Einige argumentieren, dass dies notwendig ist, um Steuerflucht einzudämmen und dass der Staat das Recht hat, diese Mittel zu nutzen. Andere argumentieren, dass dies ein gefährlicher Präzedenzfall sein könnte und dass der Staat stattdessen seine Bemühungen verstärken sollte, um Steuerhinterziehung zu verhindern.

Es ist wichtig, dass die Debatte über das Ankaufen gestohlener Daten weitergeht und dass alle Argumente abgewogen werden. Der Staat muss sicherstellen, dass er im Kampf gegen Steuerflucht effektive Maßnahmen ergreift, ohne dabei seine moralischen Grundsätze zu opfern.

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