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Donnerstag, 26. Juni 2014

Piloten dürfen nicht stinken - Kuriose Vorschriften im Flugverkehr

Mit einer Körpergröße von 1,61 Meter ist man für die Lufthansa zu klein. Das musste eine 19-jährige Frau erfahren, die sich bei der Fluggesellschaft als Pilotin beworben hat. Mit ihrer Klage vor Gericht ist die junge Frau nun gescheitert. Allerdings ist die Körpergröße nicht die einzige Voraussetzung für einen Job im Flugverkehr.

Traumberuf Pilot: Sie steuern ein gigantisches Luftfahrzeug und bereisen die Welt. Zuvor müssen Piloten eine anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen - auch viele körperliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Bei der Lufthansa dürfen angehende Piloten nicht kleiner als 1,65, aber auch nicht größer als 1,98 m sein. Die Mindestgröße stelle sicher, dass man alle Knöpfe und Hebel problemlos betätigen kann, erklärt Michael Lamberty, Sprecher der Lufthansa AG. Eigentlich habe die Bewerberin die nötigen Tests im Vorfeld bestanden, sie sei dann allerdings bei der medizinischen Untersuchung an ihrer Größe gescheitert.

Wie ein Blick ins Ausland zeigt, gibt es jedoch noch weitaus kuriosere Vorschriften. weiterlesen »

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