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Mittwoch, 11. Juni 2014

Wie zukünftig Meldeämter Adresshändler bedienen könnten

Stellen Sie sich vor, Sie hätten irgendwann einmal an einem Gewinnspiel, einer Befragung oder einem Preisausschreiben teilgenommen und die Firmen -oftmals Adresshändler- würden ganz offiziell und behördlich genehmigt jederzeit dazu in der Lage sein, diese Daten ohne Ihre Zustimmung zu verifizieren und upzudaten. Unmöglich?

Nicht unmöglich, sondern vielmehr ab November 2014 wohl bittere Realität. Dann nämlich tritt das geänderte Melderechtsrahmengesetz (MRRG) in Kraft. Das MRRG regelt, wie die Einwohnermeldeämter mit den erfassten Daten der Bürger umgehen zu haben. Im Jahre 2002 wurde das MRRG an das Online-Zeitalter angepasst, von ursprünglich 27 Paragraphen wurde auf satte 55 Paragraphen aufgerüstet – und in einer der Bestimmungen raufen sich Datenschützer nun die Haare: weiterlesen »

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