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Dienstag, 27. Juni 2017

Der Bundestag hat im Hau-Ruck-Verfahren ein umstrittenes Überwachungsgesetz verabschiedet.

Staatstrojaner soll für Behörden auch bei WhatsApp mitlesen

Relativ unbemerkt hat der Bundestag am 22. Juni eines der weitreichendsten Überwachungsgesetze in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet. Es geht um die Überwachung von Online-Kommunikation. Betroffen ist auch die verschlüsselte Kommunikation über Messenger-Dienste wie WhatsApp. Weil die große Koalition die Neuregelung in einem anderen Gesetz "versteckte", in dem es etwa um Fahrverbote geht, hat die breite Öffentlichkeit davon zunächst wenig mitbekommen.

Welche neuen Möglichkeiten enthält das Gesetz?
Die Ermittlungsbehörden dürfen nun heimlich einen Staatstrojaner, eine Schadsoftware, auf private Computer, Laptops, Handys und Tablets spielen. Die Software gibt Daten an die Betreiber weiter. So können die Ermittler die Kommunikation direkt an der Quelle überwachen - und die laufende Kommunikation mitlesen. Die wohl spektakulärste Neuregelung: Mit diesen Methoden können die Ermittler künftig auch auf Messengerdienste wie WhatsApp zugreifen.

Außerdem erlaubt das geplante Gesetz die Online-Durchsuchung (Zugriff auf ganze Computersysteme): Eine auf dem Gerät installierte Schadsoftware kann dann nicht nur die laufende Kommunikation erfassen, sondern sämtliche gespeicherten Inhalte. Zudem könnten alle Dateien manipuliert, Webcams und Mikrofone am heimischen Computer könnten ferngesteuert werden – ohne Kenntnis der Betroffenen, ohne Protokoll und ohne Zeugen.

Quelle: NW

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