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Donnerstag, 22. Mai 2014

Widerspruchsflut - Jobcenter Märkischer Kreis setzt auf Abschreckung

Zur erfolgreichen Rechtsverteidigung in einem immer komplizierter werdenden Rechtsgebiet ist die Einschaltung eines fachspezifisch qualifizierten Rechtsanwaltes geboten. Dies gilt umso mehr als der Gesetzgeber weitere Einschränkungen des „Armenrechts“ bei Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe eingeführt hat.

Das Jobcenter Märkischer Kreis scheut nicht einmal mehr davor zurück in laufenden Rechtsstreiten, auch am Rechtsanwalt vorbei, die Leistungsberechtigten zur Rücknahme von Widersprüchen und Klagen zu bedrängen. In dieser Absicht wurden Jobcenter-Kunden auch schon einmal zuhause aufgesucht und persönlich bedrängt. Die mit der Rücknahme der anwaltlichen Bevollmächtigung verbundene Vermögensschädigung belastet den Anspruchsberechtigten. weiterlesen »

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