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Samstag, 1. November 2014

Abkommen gegen Steuerhinterziehung - „Vermögen verbergen ist leicht“

Reiche Deutsche, Franzosen und Briten können Schlupflöcher im Abkommen nutzen. Denn unter den Datenaustausch fallen nur sogenannte passive Briefkastenfirmen, Stiftungen und Trusts, die keine aktive Geschäftstätigkeit nachweisen. Es ist aber nicht schwer, irgendwelche Beratungstätigkeiten zu fingieren und dadurch weiterhin Vermögen vor dem heimischen Finanzamt zu verbergen. Außerdem müssen die Staaten nur über solche Firmen berichten, bei denen ein Eigentümer mehr als 25 Prozent der Anteile besitzt. Teilt also eine Familie ihr hinterzogenes Kapital auf vier Personen auf, fliegt sie unter dem Radar des Abkommens durch. weiterlesen »

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