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Freitag, 28. November 2014

Die “Fernmeldeverkehr-Überwachungs-Verordnung” von 1995

Schon vor fast 20 Jahren wies die Bundesregierung die Betreiber an, “die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” von Staatsbürgern zu ermöglichen. Am 18. Mai 1995 wurden durch die “Fernmeldeverkehrüberwachungsverordnung” (FÜV) der Bundesregierung “über die technische Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen des Fernmeldeverkehrs in Fernmeldeanlagen, die für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind” deren Betreiber in Deutschland angewiesen, “die Überwachung und Aufzeichnung des gesamten Fernmeldeverkehrs” zu ermöglichen, der von einem weiterlesen »

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