Artikel aus allen Bereichen der Politik im In- und Ausland.
banner 728x90
Freitag, 28. November 2014
BND hält offenbar Totalüberwachung für weitgehend rechtlich zulässig
Das Interessanteste an der vieldiskutierten Anhörung des (ehemaligen) BND-Juristen Stefan Burbaum im NSA-Untersuchungsausschuss ist seine Aussage zur Auslegeung von § 10 Abs. 4 S. 2 G10-Gesetz. Die Vorschrift lautet:
Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des § 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen