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Mittwoch, 19. November 2014

Auch auf der falschen Seite - Fahrradfahrer haben Vorfahrt

Es war ein Unfall, der leicht vermeidbar gewesen wäre: Ein Radler fährt in verkehrter Richtung auf einem Radweg, eine Autofahrerin will rechts abbiegen. Beide vertrauen auf ihre Vorfahrt, am Ende ist der Radfahrer tot. Selbst schuld, meint die Autofahrerin.

Autofahrer müssen beim Rechtsabbiegen auch auf möglichen Fahrradverkehr aus der Gegenrichtung achten. Wer einen Radfahrer überfährt, der verbotenerweise den falschen Radweg nutzt, trägt die volle Schuld. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden und den Erben eines verstorbenen Radfahrers den vollen Schadenersatz zugesprochen (Az. 4 U 406/12). weiterlesen »

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