Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Cochem muss sich wegen des Vorwurfs der Nötigung und der versuchten Körperverletzung verantworten. Die Jobcenter-Mitarbeiterin hatte, obwohl ein rechtskräftiger vorläufiger ALG II Leistungsbescheid vorlag, die Leistungen einer Bedarfsgemeinschaft ohne jede rechtliche Grundlage und ohne Anhörung eingestellt.
Der Bedarfsgemeinschaft wurde lediglich einen Tag vor der Leistungsauszahlung mitgeteilt, die Leistung würde verweigert, weil Unterlagen, die für die Prüfung eines Leistungsanspruches nötig seien, nicht vorlägen. Dass dies nicht den Tatsachen entspricht, belegt der vorläufige Leistungsbescheid der beweist, dass alle für eine Entscheidung dem Grunde nach notwendigen Unterlagen der Behörde vorlagen, sonst hätte er nicht erstellt werden können. weiterlesen »
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