Wer ein Problem mit seinem Internet-Anschluss hat, meldet dieses Problem seinem Provider, damit das Problem behoben werden kann. Pech, wenn DSL-Provider und Netzbetreiber unterschiedliche Unternehmen sind.
Der Provider (1und1) meldet die Störung dem Netzbetreiber (Deutsche Telekom AG), diese muss der Störung auf den Grund gehen und diesen beseitigen. Um den Fehler ausfindig zu machen, schickt die DTAG einen Techniker zum 1und1-Kunden (hier wird deutlich, das 1und1-Kunden durch die Telekom stark benachteiligt sind), denn irgendwie scheint die Kommunikation zwischen den beiden Unternehmen nicht sonderlich zu funktionieren. Als betroffener Kunde erhält man den Eindruck, das zwischen 1und1 und DTAG, stille Post gespielt wird.
Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht auf einen funktionierenden Telefon- und Internetanschluss, allerdings besteht diese Grundversorgung nur, wenn der Anschlussinhaber ein Kunde der DTAG ist. Kunden von 1und1, Vodafone und O2 haben keine gesetzlichen Anspruch auf diese Grundversorgung. Hier besteht schon per Gesetz die Unterscheidung und Benachteiligung zwischen Reseller-Kunde und DTAG-Kunde. weiterlesen »
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