Stellen Sie sich vor, Sie wären Richter am BVG und hätten ein Grundsatzurteil zur Existenzsicherung im SGB II (Hartz IV) gefällt und nach dem Urteil stellt sich ein Mitarbeiter einer Arbeitsagentur hin und sagt in die Kamera, das Grundsatzurteil wäre „nicht relevant" für die Arbeitsagentur.
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