Autofahrer sollten sich gut überlegen, ob sie bei einer Verkehrskontrolle dem Atem-Alkoholtest zustimmen. Denn zwingen kann die Polizei sie nicht, denn nach der Gesetzeslage ist der Atemalkoholwert vollkommen egal.
Entscheidend, ob ein Fahrzeugführer noch geeignet ist, ein Fahrzeug zu fahren, ist der Blutalkoholwert. Der Atem-Alkoholwert liefert lediglich einen relativ genauen Anhaltspunkt. Gerichtlich zu verwerten ist er nur in Bußgeldsachen. weiterlesen »
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