Der Europäische Gerichtshof hat über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung geurteilt. Die Richter haben entschieden, dass das EU-Gesetz in der jetzigen Fassung gegen europäisches Recht verstößt. Die Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", heißt es in der Pressemitteilung.
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