Die Begründung ist leider nicht, dass das gegen Menschenrechte verstößt oder unsittlich ist oder die Verfassung verletzt, sondern dass die Behörden ihre Datenbank verkackt haben mit 20% Fehlerrate und daher Unschuldige ins Visier kamen. Wenn die Behörden also einen neuen Anlauf machen, mit weniger Fehlerrate, fällt die Grundlage des Urteils weg.
gefunden bei Fefe
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