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Dienstag, 2. Mai 2023

Ampel will das Asylverfahren verstärkt an den EU-Außengrenzen durchführen

Die Pläne der Bundesregierung für ein neues EU-Asylverfahren stoßen auf deutliche Kritik. Insbesondere das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Bedenken geäußert und Überlegungen zurückgewiesen, Asylverfahren verstärkt an den EU-Außengrenzen durchzuführen und Schutzsuchenden die Einreise zu verweigern, um sie in Transitzentren an der Grenze unterzubringen.

Ein solches Verfahren würde bedeuten, dass Schutzsuchende bereits an den Grenzen der EU abgefangen und festgehalten werden, bevor sie überhaupt die Chance haben, einen Asylantrag zu stellen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Menschen. Zudem sei es nicht garantiert, dass die Bedingungen in den Transitzentren den Standards des internationalen Menschenrechtsschutzes entsprechen würden.

Die geplanten Maßnahmen scheinen in erster Linie dazu gedacht zu sein, die Zahl der Asylanträge in Deutschland und anderen EU-Ländern zu reduzieren und die Kontrolle über die Grenzen zu stärken. Doch diese Ziele dürfen nicht auf Kosten der Menschenrechte erreicht werden.

Es ist wichtig, dass Asylsuchende die Möglichkeit haben, in einem fairen und gerechten Verfahren ihren Antrag auf Schutz zu stellen. Dazu gehört auch, dass sie Zugang zu einem Anwalt und zu Informationen über ihre Rechte haben. Ein Verfahren an den Grenzen würde jedoch dazu führen, dass viele Schutzsuchende ohne diese grundlegenden Rechte festgehalten werden.

Darüber hinaus würde ein solches Verfahren zu einer weiteren Belastung der ohnehin angespannten Beziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten führen. Die Mitgliedstaaten müssten sich darauf verständigen, wie die Verfahren durchgeführt werden und wer für die Kosten aufkommt. Zudem besteht die Gefahr, dass Mitgliedstaaten, die an den Außengrenzen der EU liegen, übermäßig belastet werden.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Bundesregierung und andere EU-Mitgliedstaaten bei der Reform des Asylverfahrens die Menschenrechte im Blick behalten. Ein Verfahren an den Grenzen, das die Grundrechte und -freiheiten von Schutzsuchenden verletzt, ist keine Lösung. Stattdessen sollte die EU sich auf eine gemeinsame Strategie zur Unterstützung von Asylsuchenden und zur Bekämpfung der Fluchtursachen konzentrieren. Nur so kann eine langfristige und nachhaltige Lösung gefunden werden.

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