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Samstag, 30. November 2013

Pfändungsschutzkonto: Weihnachtsgeld schützen – Zuwendungen bis 500 Euro sind pfändungsfrei

Betroffene müssen separaten Antrag stellen

Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens bis zum Betrag von 500 Euro, sind unpfändbar. Darauf weist Ilona Thrän, Fachberaterin Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen e.V., hin. Um unpfändbare Beträge des Weihnachtsgeldes zu schützen, muss der Kontoinhaber von sich aus aktiv werden und beim jeweiligen Vollstreckungsgericht oder der Vollstreckungsstelle einen Antrag stellen. weiterlesen »

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