Im Streit um die "Drosselkom" gibt die Telekom klein bei: Sie akzeptiert nach FOCUS-Informationen ein Urteil, nach dem Volumendrosselungen bei Flatrate-Tarifen unzulässig sind - will sich aber mit einem Trick behelfen und die Tarife anders benennen.
Die Telekom will bei DSL-Tarifen mit Volumenbegrenzung den Begriff „Flatrate“ streichen. Die neue Regelung soll noch im Dezember greifen. Nach FOCUS-Informationen verzichtet sie damit auch auf die Berufung eines Urteils des Landgerichts Köln vom 30. Oktober diesen Jahres, wonach dem Konzern bei den so genannten Flatrate-Tarifen „Call&Surf“ und „Entertain“ eine monatliche Drosselung untersagt worden war. Demnach darf ein Tarif nur "Flatrate" heißen, wenn das Tempo ungedrosselt bleibt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. weiterlesen »
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