In Bayern gelten von Donnerstag (2. September) an neue Anti-Corona-Regeln: Die FFP2-Maskenpflicht, die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, aber auch die Sperrstunde in der Gastronomie sowie die Kundenbegrenzungen im Handel entfallen.
Zudem hat nach dem Kabinettsbeschluss vom Dienstag die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen quasi ausgedient - bis auf den Grenzwert 35: Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.
Konkret gilt die 3G-Regel dann unter anderem für Veranstaltungen, Sportstätten, Fitnessstudios, Kulturevents, Theater, Kinos, Museen, die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Hochschulen, Bibliotheken und weitere Freizeiteinrichtungen aller Art. weiterlesen »
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