Experten kritisieren Störerhaftung bei offenen WLANs
Während man im Ausland nahezu an jeder Ecke und sogar in städtischen Bussen freies WLAN bekommt, gilt derartiger Service in dem Land, wo Revolutionen durch den Kauf von Bahnsteigkarten gefährdet werden, als "gefährliche Einrichtung". Bei einer Experten-Anhörung im Düsseldorfer Landtag waren sich die sieben erschienenen Fachleute weitgehend einig, dass das derzeitige Prinzip der Störerhaftung bei offenen WLANs erhebliche Rechtsunsicherheit erzeugt und überarbeitet werden muss. Nach derzeitiger Rechtsprechung fallen bestimmte WLAN-Betreiber (Cafes, Hotels, gemeinnützige Vereine, Privatpersonen) nicht unter den Haftungsausschluss des § 8 TMG, der für Telekommunikationsdienstleister gilt. weiterlesen »
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