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Mittwoch, 24. Juli 2013

Die Pauschale Überwachung des Internetverkehrs heißt beim BND “strategische Fernmeldekontrolle”

Wir sollten uns vielleicht ernste Sorgen um die Lesefähigkeiten der Bundesregierung machen.

Deutsche Politiker geben sich in diesen Tagen gerne ahnungslos, was den Umfang der Internet- und Telekommunikationsüberwachung durch amerikanische Dienste und die Mitwirkung des Bundesnachrichtendienstes (BND) angeht. Vor ein paar Tagen habe ich darüber gebloggt, was man diesbezüglich allein aus einem ganz offiziellen US-Geheimdienstdokument entnehmen kann.

Heute möchte ich der Frage nachgehen, was sich aus offiziellen deutschen Dokumenten über das Ausmaß der Internetüberwachung, die der BND betreibt, ergibt.

Die gesetzliche Grundlage für eine pauschale und anlassunabhängige Überwachung des Internetverkehrs bietet Art. 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10). Dort ist die sog. strategische Fernmeldeüberwachung geregelt. weiterlesen »

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