Womöglich könnte es durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu einer Überprüfung der umstrittenen Praxis des Bundesgerichtshofs kommen.
Der Bundesgerichtshof hat über viele Jahre hinweg – seit dem Urteil “Internet-Versteigerung” aus dem Jahre 2004 – in einer ganzen Reihe von Entscheidungen die Auffassung vertreten, die Haftungsprivilegierungen des Telemediengesetzes (TMG) seien auf Unterlassungsansprüche nicht anwendbar, und hat insoweit seine bewährten Grundsätze der Störerhaftung zur Anwendung gebracht. Diese Rechtsprechung ist in der juristischen Literatur sowohl auf Ablehnung als auch auf Zustimmung gestoßen. weiterlesen »
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