banner 728x90

Samstag, 23. August 2014

Google, das Leistungsschutzrecht und das Bundeskartellamt

Hey, bei diesem Leistungsschutzrecht... da geht es doch im Kern darum, dass Google seine markbeherrschende Stellung ausnutzt, um mit der Leistung von Verlagen Geld zu verdienen.

Für das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung ist doch ans ich das Kartellamt zuständig.

Was sagt denn das Kartellamt zum Leistungsschutzrecht?

Das hier:

Das Bundeskartellamt hat eine Beschwerde deutscher Verlage gegen Google in Sachen Leistungsschutzrecht scharf zurückgewiesen. „Die Anknüpfungspunkte für ein eventuell kartellrechtsrelevantes Verhalten von Google beruhen teilweise nur auf Mutmaßungen“, heißt es in einem Brief des Kartellamts, der FAZ.NET vorliegt. „Das eigentliche Beschwerdeziel bleibt unklar.“

Au weia, das ist ja mal eine Ohrfeige.

gefunden bei Fefe

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen