Wie eine genauere Durchsicht des geplanten und von Innenminister Dr. Thomas de Maiziere vorgelegten IT-Sicherheitsgesetzes ergab, sollen Anbieter von Internetportalen ermächtigt werden, das Surfverhalten ihrer Nutzer auf Vorrat zu speichern. Weiterhin sollen Internetserviceprovider mittelbar zu einer IP-Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Dafür sollen das Telemediengesetz und das Telekommunikationsgesetz geändert werden.
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