Unglaublich, aber wahr: Das Jobcenter in Tempelhof-Schöneberg hat zwei Grundschülern die geplante Klassenfahrt an die Ostsee gestrichen. Offizielle Begründung im Wortlaut des Ablehnungsbescheides: „Sowohl Melisa als auch Marcel haben (…) keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (…), weil beide ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland allein zum Zwecke der Arbeitssuche haben.“
Die Hartz-IV-Behörde macht zwei Kinder zu Arbeitslosen!
Zum Hintergrund: Vater Dule (42), ein in Berlin geborener Serbe, erhält Hartz IV. Mutter Vesna (29) ist Österreicherin und erhält keine Leistungen, weil sie lediglich ein Aufenthaltsrecht zur Jobsuche erhalten hat.
Die Behörde dachte sich: Was für die Mutter gilt, müsse auch für Melisa und Marcel gelten – und versagte die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrten (130 bzw. gut 200 Euro). weiterlesen »
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