Der Internet-Reisevermittler Opodo darf Kunden nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum Abschluss von Reiseversicherungen verleiten. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Die Richter verpflichteten den Vermittler außerdem dazu, die für die meisten Zahlungsweisen erhobene Servicepauschale von Anfang an in den Flugpreis einzurechnen.
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