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Montag, 8. September 2014

Schulterkamera für Polizeibeamte – die ultimative Lösung für Beweisschwierigkeiten?

Als Pilotprojekt sollen die Polizeibeamten auf St. Pauli zukünftig mit einer sogenannten “Schulterkamera” ausgerüstet werden. Laut einem Bericht des Hamburger Abendblattes stellt die Stadt Hamburg dafür 20.000,00 € zur Verfügung. Die Schulterkamera soll ihrem offiziellen Zweck zufolge jedoch nicht für das Casting einer neuen Trash-Show des Privatfernsehens dienen und angeblich auch kein weiterer Baustein in der Totalüberwachung der Bevölkerung sein. Die Schulterkamera – sog. Body Cam – soll (darf?) von Polizeibeamten nur dann eingesetzt werden, „wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass eine Situation einen gewalttätigen Verlauf nimmt“. Wann das ist, bestimmt allein der Polizeibeamte nach „billigem Ermessen“ wie es Juristen so schön ausdrücken. Außerdem muss der Betroffene auf das Einschalten hingewiesen werden, also kann der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht so schlimm sein. weiterlesen »

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