"Müller geb. Meier" - solche Angaben kennen viele Deutsche aus ihren Pässen. Im Ausland ist das "geb."-Kürzel im Reisepass aber missverständlich, meint ein Kläger. Und auch der EU-Gerichtshof.
Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel "geb." für "geboren" bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen (Rechtssache C-101/13 U). weiterlesen »
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