Fristlose Kündigung auf Verdacht - eine bequeme Möglichkeit, unbequeme Arbeitnehmer loszuwerden. Denn nachgewiesen werden muss dem Betroffenen die Straftat nicht.
Immer wieder werden Arbeitnehmer auf dieser Grundlage entlassen. Denn - anders als im Strafrecht - gilt im Arbeitsrecht nicht die Unschuldsvermutung. Entlassen werden können Mitarbeiter schon, wenn ein hinreichend starker Verdacht besteht, dass der Mitarbeiter eine Straftat begangen haben könnte, so die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. zum Video »
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