Ein verurteilter Unternehmer betreibt weiter fragwürdige Millionengeschäfte. Ums Gefängnis kam er bisher herum, weil er sich stets krank meldet - und für haftunfähig erklärt wird. Die Staatsanwaltschaft sieht Aufgrund vorliegender Gutachten keinen Grund einzuschreiten.
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