Nachdem ein Vermögensberater erkrankte, griff er auf seine Krankengeldtageversicherung zurück. Diese zahlte dann auch schnell eine angemessene Summe.
Dem Vermögensberater war erst einmal geholfen. Dann verlangte die Krankenversicherung die letzten zwei Einkommensteuerbescheide. Und plötzlich sollte der Berater fast die gesamten Leistungen in fünfstelliger Höhe wieder zurückzahlen. Aus den Einkommensteuerbescheiden ergab sich nämlich, dass sein Nettoeinkommen nicht annähernd so hoch war, wie er es bei der Krankenversicherung versichert hatte. weiterlesen »
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