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Mittwoch, 26. Juni 2013

Wikipedia muss keine Einträge löschen, die "ungenau", aber nicht ehrverletzend sind

Wikipedia ist nicht dazu verpflichtet, jeden Eintrag sofort zu löschen, sobald dieser "Ungenauigkeiten" beinhaltet. Um das postmortale Persönlichkeitsrecht von Verstorbenen zu verletzen, muss der Eintrag nicht nur ungenau sein, sondern dadurch ein "verzerrendes Bild" des Verstorbenen zeichnen.

Auch Tote haben eine Ehre, die der Staat schützen muss

Um Bürger vor der Willkür des Staates zu schützen, gab sich die Bundesrepublik eine Verfassung mit integrierten Grundrechten. Diese - in ihrem Kernbereich unabänderlichen - Rechte sind als Schutzwall gegen jede staatliche Handlung zu verstehen; jedes staatliche Handeln muss sich an ihnen messen, sodass ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte zur Nichtigkeit der Handlung führt. Für gewöhnlich sind die Grundrechte lediglich Lebenden vorbehalten, nur ausnahmsweise erstreckt sich der Schutz der Grundrechte auch über den Tod hinaus. Hierzu gehört in erster Linie das postmortale Persönlichkeitsrecht, das sich aus den Artikeln 1 Absatz 1 in Verbindung mit 2 Absatz 1 des Grundgesetzes ergibt. Es soll Menschen davor schützen, nach ihrem Tod in ihrer Ehre verletzt zu werden. weiterlesen »

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