Wenn Ihnen, liebe Leser, die Überschrift zu diesem Text zu reißerisch und provokant erscheinen sollte, bitte ich um Nachsicht. Es ist jedoch die Landesregierung aus CDU und Grünen in Hessen, die mit einer Eskalation des staatlichen Impfdrucks diese Frage in der Überschrift nicht nur provoziert, sondern auch notwendig macht.
Denn sollte der Einzelhandel in Hessen, also Supermärkte, Bäcker, Metzger, Obst- und Gemüsehändler, die nun von Wiesbaden ermöglichte 2G-Option konsequent in die Tat umsetzen, dann wird es nur noch für Genesene und Geimpfte Zugang zum Kauf von Lebensmitteln geben. Hingegen bleiben in diesem Fall ungeimpfte Menschen selbst dann von der Nahrungsversorgung ausgesperrt, wenn sie sich kostenpflichtig haben testen lassen!
Das alles klingt ungeheuerlich und ist selbst den politischen Veranlassern dieser 2G-Option bewusst, wenn die Hessische Staatskanzlei mitteilen lässt: „Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden“. Das aber ist eine ausgesprochen perfide Stellungnahme. Denn einmal mehr schieben die politischen Verantwortlichen das Problem mit den ohnehin mehr als zweifelhaften Schutzmaßnahmen gegen das Virus anderen zu, in diesem Fall den Inhabern und Betreibern des Einzelhandels. Diese stehen nämlich nun vor der Entscheidung: Praktizieren wir die 2G-Variante, dann müssen wir die Kunden strikt kontrollieren, können aber auf die lästige Masken- und Abstandspflicht in den Geschäftsräumen verzichten.
Keine Frage, dass viele geimpfte Kunden und vor allem die dort seit vielen Monaten unter dem alltäglichen Maskenzwang leidenden Beschäftigten das begrüßen würden. Oder aber, das ist die andere Entscheidungsmöglichkeit, lassen wir alle Kunden, also auch die Ungeimpften, weiter bei uns einkaufen, dann aber mit Maske und Abstand. Dass hoffentlich die meisten Einzelhändler vor der menschenverachtenden Ausgrenzung von ungeimpften und getesteten Kunden zurückschrecken werden, ändert nichts an der Ungeheuerlichkeit der politisch von der Landesregierung in Hessen zu verantwortenden 2G-Option. Die Politiker von CDU und Grünen können sich aus ihre Verantwortung auch nicht mit Verweis auf das Frankfurter Verwaltungsgericht herausreden.
Dieses Gericht hatte Ende September „erhebliche Bedenken“ gegen eine Ungleichbehandlung wegen der „Coronavirus-Schutzverordnung“ der Landesregierung formuliert. Denn mit dieser sogenannten „Schutzverordnung“ war die 2G-Option unter anderem für Kinos, Theater, Gaststätten, Hotels Massagebetriebe oder Bordelle eingeführt worden. Es hätte der Landesregierung klar sein müssen, dass gleiches Recht (bzw. Unrecht!) für alle gelten muss. weiterlesen »
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