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Sonntag, 27. Dezember 2015

Entnahme bei lebenden Gefangenen - IS erlaubt Handel mit Organen von "Ketzern"

Die Terroristen des Islamischen Staates finanzieren ihren Feldzug aus unterschiedlichen Quellen. Offenbar gestatten sie dabei auch die Entnahme und den Handel von Organen lebender Gefangener - mit einer kruden Begründung.

Die Islamistenmiliz Islamischer Staat erlaubt offenbar auch den Handel mit Organen ihrer Gefangenen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur Reuters auf ihrer englischspachigen Seite und beruft sich dabei auf ein Dokument, das der US-Regierung in die Hände gefallen sein soll. Allerdings konnte Reuters die Authentizität der Unterlagen nicht prüfen.

Dem Bericht zufolge heißt es in dem Dokument, der so genannten Fatwa Nummer 68, dass "das Leben und die Organe von Ketzern" nicht respektiert werden müssten und ungestraft entnommen werden könnten. Auch sei es nicht verboten, Organe zu entnehmen, selbst wenn dies den Tod der Menschen bedeute.

Der IS rechtfertigt die Praxis unter anderem mit Kannibalismus, der in Extremfällen zulässig sei. "Eine Gruppe von islamischen Gelehrten hat erlaubt, dass man, wenn nötig, einen Abtrünnigen töten darf, um sein Fleisch zu essen. Das ist eine Art, um von deren Körper zu profitieren." weiter lesen »

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