banner 728x90

Mittwoch, 9. Dezember 2015

Gericht entscheidet „Scharia-Polizei“-Westen verstoßen nicht gegen Uniformverbot

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Salafisten liefen als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal und forderten junge Leute zur Einhaltung islamischer Religionsgesetze auf. Mit ihren Warnwesten haben sie sich nicht strafbar gemacht, entschied nun das Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht hat die Eröffnung eines Prozesses gegen neun Männer wegen des Tragens von Westen mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ abgelehnt. Es liege kein strafbarer Verstoß gegen das Uniformverbot nach dem Versammlungsgesetz vor, teilte das Gericht am Mittwoch zur Begründung mit. Darauf hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gestützt. Die Richter ließen lediglich die Anklage gegen einen der Beteiligten zu. Dieser soll als Leiter einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung fungiert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Dieses Verfahren verwies das Landgericht an das Amtsgericht. weiter lesen »

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen