Der Richter begann die Verhandlung im Landesarbeitsgericht mit den launigen Worten: „Im Rheinland trägt man an Altweiber keinen Schlips …“
Doch für Max C. (48, Name geändert) hat dieser Brauch eine ganz andere Verknüpfung als Spaß – denn er ist hoden-amputiert. Als sich der Versicherungskaufmann bei einer Firmen-Feier weigerte, sich den Schlips abschneiden zu lassen, gab’s Ärger.
An Aschermittwoch war dann alles vorbei. Nach 28 Jahren wurde er suspendiert und bekam die Kündigung. Gegen die ging er am Donnerstag vor. weiter lesen »
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