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Montag, 14. Dezember 2015

Hupen verboten! Zugeparkt – was Sie jetzt tun müssen

Die Parkplatznot in unseren Städten führt dazu, dass immer mehr Autos auf immer weniger Quadratmetern unterkommen müssen. Dadurch stehen sich die geparkten Fahrzeuge auch immer öfter im Weg. Doch was können Sie machen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr befreit bekommen?

Der erste Reflex: Auto aufschließen und ordentlich auf die Hupe drücken, damit derjenige, der Ihr Auto zugestellt hat, auf Sie aufmerksam wird. Besonders „schön“ ist dies in den frühen Morgenstunden. Doch dies ist nicht nur nervig, sondern auch verboten: „Hupen darf ich ganz sicher nicht. Dies ist laut Paragraf 16 der StVO nur bei Gefahr erlaubt“, mahnt Rechtsexperte Stephan Miller vom ADAC.

Es gibt zudem eine weitere Schwierigkeit, gibt Miller zu bedenken: „Ganz allgemein ist das Problem in solchen Situationen immer, dass es oft zwei Fahrzeuge gibt und unklar ist, wer mein Auto zugeparkt hat.“ weiter lesen »

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